SiGeko
Beschäftigte in der Bauwirtschaft sind einem besonders hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt: Unterschiedlichste Arbeitgeber (Gewerke) arbeiten in der Regel ohne größere Absprachen mit verschiedenen Maschinen und Werkstoffen auf engstem Raum miteinander.
Die 1998 in Kraft getretene Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) fordert daher vom Bauherren zur Vermeidung von Unfällen, die auf Planungsfehler und mangelnde Organisation zurückzuführen sind, die Bestellung geeigneter Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren.
Sie müssen über einschlägige und ausreichende baufachliche Kenntnisse, Kenntnisse der Sicherheitstechnik und des Gesundheitsschutzes, spezielle Koordinatorenkenntnisse sowie über mindestens zweijährige berufliche Erfahrung in der Planung und/oder Ausführung von Bauvorhaben verfügen.
Auf der Grundlage unserer umfassenden Qualifikationen sind wir für unsere Kunden bei vielfältigen Projekten als Koordinator nach Baustellenverordnung tätig.
Die in der Unfallverhütungsvorschrift und in den zugehörigen Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB 10 bis 30) enthaltenen Bestimmungen werden durch uns in der täglichen Arbeit umgesetzt.
Zu unseren Aufgaben gehört:
- Mitwirkung bei der Vorankündigung des Bauvorhabens bei der zuständigen Aufsichtsbehörde
- Koordination der Anwendung der allgemeinen Grundsätze nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Ausführungsplanung
- Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Plans ggf. auch Baustellenordnung
- Bekanntmachung der Sicherheits- und Gesundheitsplanung und Erläutern der festgelegten Maßnahmen sowie Einweisung der ausführenden Firmen
- Durchführung von Sicherheitsbegehungen inkl. Dokumentation
- Einfordern von Sicherheitsrelevanten Unterlagen bei den ausführenden Firmen.
- Erstellen einer Unterlage für spätere Arbeiten